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03.01.22 –
Bei dem konkreten Projekt in der Friedrichstraße/Burgstraße waren die Rahmenbedingungen folgende: Das Grundstück, um das es nun geht, wurde angekauft, um dort eine verkehrliche Erschließung des City-Hotels zu ermöglichen. Die Zufahrt sollte in den Kreisel einmünden, außerdem sollten auf dem Gelände mehrere kleinere Wohngebäude entstehen. Die Zufahrtsoption hat sich dann aber als nicht umsetzbar erwiesen, sodass der Investor das gekaufte Grundstück nun anderweitig nutzen möchte und dort relativ verdichtet einen großen Wohnkomplex errichten möchte, wie ihr vermutlich alle der Zeitung entnommen habt. Die unmittelbaren Nachbarn stehen diesem Vorhaben ablehnend gegenüber. Denen gehört das Nachbargrundstück allerdings nicht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerinnen dieses Grundstücks wiederum wird dieses nun in den Bebauungsplan mit integriert, sodass sich auch hier zukünftig Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, was mit Sicherheit eine nicht unerhebliche Wertsteigerung des Grundstücks zur Folge hat. Auf der einen Seite haben wir also das öffentliche Interesse an der Schaffung neuen Wohnraums sowie die wirtschaftlichen Interessen des Investors sowie der Eigentümerinnen des Nachbargrundstücks und auf der anderen Seite die Sorge der Nachbar:innen, einen „Klotz“ vor die Nase gesetzt zu bekommen. Bei der Bewertung waren wir uns in der Fraktion nicht ganz einig, haben uns aber bei der Abstimmung über das Vorhaben letztlich ganz überwiegend enthalten. Enthalten deswegen, weil wir grundsätzlich ja Innenverdichtung befürworten, dies allerdings nicht uneingeschränkt zu Lasten derjenigen, die dort bereits wohnen. Wir finden, Innenverdichtung kann auch in moderaterem Tempo vollzogen werden. Zumal die neu entstehenden Wohnungen für die meisten Menschen nicht erschwinglich sein werden.
03.01.22 –
Bei dem konkreten Projekt in der Friedrichstraße/Burgstraße waren die Rahmenbedingungen folgende: Das Grundstück, um das es nun geht, wurde angekauft, um dort eine verkehrliche Erschließung des City-Hotels zu ermöglichen. Die Zufahrt sollte in den Kreisel einmünden, außerdem sollten auf dem Gelände mehrere kleinere Wohngebäude entstehen. Die Zufahrtsoption hat sich dann aber als nicht umsetzbar erwiesen, sodass der Investor das gekaufte Grundstück nun anderweitig nutzen möchte und dort relativ verdichtet einen großen Wohnkomplex errichten möchte, wie ihr vermutlich alle der Zeitung entnommen habt. Die unmittelbaren Nachbarn stehen diesem Vorhaben ablehnend gegenüber. Denen gehört das Nachbargrundstück allerdings nicht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerinnen dieses Grundstücks wiederum wird dieses nun in den Bebauungsplan mit integriert, sodass sich auch hier zukünftig Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, was mit Sicherheit eine nicht unerhebliche Wertsteigerung des Grundstücks zur Folge hat. Auf der einen Seite haben wir also das öffentliche Interesse an der Schaffung neuen Wohnraums sowie die wirtschaftlichen Interessen des Investors sowie der Eigentümerinnen des Nachbargrundstücks und auf der anderen Seite die Sorge der Nachbar:innen, einen „Klotz“ vor die Nase gesetzt zu bekommen. Bei der Bewertung waren wir uns in der Fraktion nicht ganz einig, haben uns aber bei der Abstimmung über das Vorhaben letztlich ganz überwiegend enthalten. Enthalten deswegen, weil wir grundsätzlich ja Innenverdichtung befürworten, dies allerdings nicht uneingeschränkt zu Lasten derjenigen, die dort bereits wohnen. Wir finden, Innenverdichtung kann auch in moderaterem Tempo vollzogen werden. Zumal die neu entstehenden Wohnungen für die meisten Menschen nicht erschwinglich sein werden.
03.01.22 –
Bei dem konkreten Projekt in der Friedrichstraße/Burgstraße waren die Rahmenbedingungen folgende: Das Grundstück, um das es nun geht, wurde angekauft, um dort eine verkehrliche Erschließung des City-Hotels zu ermöglichen. Die Zufahrt sollte in den Kreisel einmünden, außerdem sollten auf dem Gelände mehrere kleinere Wohngebäude entstehen. Die Zufahrtsoption hat sich dann aber als nicht umsetzbar erwiesen, sodass der Investor das gekaufte Grundstück nun anderweitig nutzen möchte und dort relativ verdichtet einen großen Wohnkomplex errichten möchte, wie ihr vermutlich alle der Zeitung entnommen habt. Die unmittelbaren Nachbarn stehen diesem Vorhaben ablehnend gegenüber. Denen gehört das Nachbargrundstück allerdings nicht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümerinnen dieses Grundstücks wiederum wird dieses nun in den Bebauungsplan mit integriert, sodass sich auch hier zukünftig Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, was mit Sicherheit eine nicht unerhebliche Wertsteigerung des Grundstücks zur Folge hat. Auf der einen Seite haben wir also das öffentliche Interesse an der Schaffung neuen Wohnraums sowie die wirtschaftlichen Interessen des Investors sowie der Eigentümerinnen des Nachbargrundstücks und auf der anderen Seite die Sorge der Nachbar:innen, einen „Klotz“ vor die Nase gesetzt zu bekommen. Bei der Bewertung waren wir uns in der Fraktion nicht ganz einig, haben uns aber bei der Abstimmung über das Vorhaben letztlich ganz überwiegend enthalten. Enthalten deswegen, weil wir grundsätzlich ja Innenverdichtung befürworten, dies allerdings nicht uneingeschränkt zu Lasten derjenigen, die dort bereits wohnen. Wir finden, Innenverdichtung kann auch in moderaterem Tempo vollzogen werden. Zumal die neu entstehenden Wohnungen für die meisten Menschen nicht erschwinglich sein werden.
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Wittlich
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