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24.08.20 –
Die Variante 2a (Generalsanierung des Freibadbereichs) wurde sowohl vom Rat als auch der BI als unwirtschaftlich verworfen und wird daher auch nicht in die weitere Betrachtung einbezogen.
Sanierungsbedarf
Laut Papier der BI reduziert sich der Sanierungsbedarf auf die Beseitigung der Hohllagen und die Erneuerung der schadhaften Fliesen. Das Gutachten eines Fachbüros kommt demgegenüber zu der Erkenntnis, dass eine Restnutzungsdauer der Fliesenauskleidung nicht gegeben ist und dass darüber hinaus weiterer Sanierungsbedarf besteht. Interessant ist, dass die BI den Fachgutachten offenbar nur dann Glauben schenkt, wenn diese in ihrem Sinne ausfallen, wie etwa dem Betongutachten. Gleichermaßen interessant ist, dass die hinzugezogenen Fachleute es offensichtlich vorziehen, in der Kostenanalyse nicht namentlich zitiert zu werden.
Aber nehmen wir mal für den Moment an, dass die ausgewiesenen Fachleute sich irren und die Fliesenauskleidung sich noch weitere 25 Jahre durch regelmäßiges Flicken und Ausbessern in einem akzeptablen Zustand halten lässt. Nehmen wir weiterhin anders als die beauftragten Fachfirmen an, dass zusätzlicher Sanierungsbedarf nicht gegeben ist.
Investitionskosten
Für den Neubau des Kombibades (nur Hallenbad) wird von der BI ein Betrag von 10.000.000 Euro einschließlich der Baunebenkosten angesetzt. Ausgehend von den Kosten des hinsichtlich der Beckenkubatur vergleichbaren Konzer Bades wird dieser Betrag durch (weitgehend korrekte) Berücksichtigung der Baukostensteigerung seit 2015 ermittelt.
Zunächst einmal das Offensichtliche: Wenn die BI davon ausgeht, dass der Bau des Kombibades in beiden Varianten mit 10 Millionen Euro zu veranschlagen ist, dann wäre folgerichtig der Neubau der Freibadbecken mit 9 Millionen Euro zu beziffern, also beinahe genauso kostenintensiv wie der Bau des Kombibades. Andernfalls würde die BI ein anderes Kombibad bauen wollen als der Rat, was ja nicht der Fall ist. Es erschließt sich selbst dem Laien auf den ersten Blick, dass dies nicht plausibel ist. Die großen Kostenfaktoren beim Schwimmbadbau sind der Baukörper und die technischen Anlagen, nicht die Becken.
Betrachtet man die Details, so fällt Folgendes auf: Nicht berücksichtigt wurde bei der Kostenermittlung der BI die in Variante 1 vorgesehene ganzjährig nutzbare Röhrenrutsche (ca. 750.000 Euro). Ob sie vergessen wurde oder ob die BI die Rutsche im Kombibadbereich für verzichtbar hält, entzieht sich unserer Kenntnis. Auch die Unterschiede in der Bauausführung zwischen dem Konzer Bad und dem Vitelliusbad wurden kostenmäßig nicht berücksichtigt, so etwa die Versorgung des Konzer Bades mit Fernwärme. Allein für die Technologie zur Wärmeerzeugung sind daher zusätzliche 300.000 Euro anzusetzen. Hinzu kommt der für die Unterbringung der Wärmeerzeugungsanlage benötigte größere Baukörper. Das gleiche gilt für die Hubbodentechnik im Kursbecken, die benötigt wird, um es gleichermaßen für unterschiedliche Nutzergruppen wie Aquagymnastik, Seepferdchenkurse oder Angebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen einsetzen zu können. Hierfür sind weitere 200.000 Euro hinzuzuaddieren.
Somit sind die von der BI zugrunde gelegten Zahlen zumindest um die genannten Beträge zu ergänzen, wobei zu beachten ist, dass hier Elemente wie der größere Baukörper für die Unterbringung der Wärmeerzeugungstechnologie oder aber die im Vitelliusbad geplante Sprunganlage einschließlich der hierfür erforderlichen tieferen Becken, auf die in Konz verzichtet wurde, noch hinzukommen. Da es uns jedoch, ganz im Gegensatz zur BI, ein Anliegen ist, auf Spekulationen über die Kosten von Einzelelementen zu verzichten, lassen wir diese in der untenstehenden Aufstellung unberücksichtigt.
Korrigierte Investitionskosten auf Grundlage der BI-Analyse exkl. Sprunganlage und zusätzlicher Raumbedarf für Heiztechnik
Hallenbad in der Ausführung des Konzerns Bades | 10.000.000,00€ |
Röhrenrutsche | 750.000,00€ |
Wärmeerzeugung excl. Kosten umbauter Raum | 300.000,00€ |
Hubboden Lehrschwimmbecken | 200.000,00€ |
Raum für Wärmeerzeugung | ? |
Sprunganlage und tiefere Becken | ? |
Summe Kombibad | 11.450.000,00€ |
Sanierung Fliesenauskleidung | 1.9000.000,00€ |
Mehrbedarf Technik und Unvorhergesehenes | 1.000.000,00€ |
Summe Freibad | 2.9000.000,00€ |
Baunebenkosten 27,4% | 1.137,100,00€ |
Gesamtsumme ohne Sprunganlage und zusätzlichen Raum | 15.287.100,00€ |
Im Ergebnis ist es nicht möglich, das Kombibad, so wie es geplant ist und wie die BI es nach eigenem Bekunden auch bauen will, für den angegebenen Betrag von 12.900.000 Euro zu bauen. Vielmehr ist der hier auf Grundlage einer Korrektur der BI-Berechnungen ermittelten Gesamtsumme noch ein nicht bezifferbarer Betrag für den umbauten Raum für das Heizkraftwerk sowie für die Sprunganlage und die tieferen Becken sowie für weitere, kleinere Abweichungen zu ergänzen.
Darüber hinaus gibt es allerdings noch diverse Elemente, die in den angesetzten Kosten für die Variante 1 noch enthalten sind, aber zwischenzeitlich fraktionsübergreifend verworfen wurden, wie etwa die Schwimmbadgastronomie, das Cabriodach oder die Sommerumkleiden, die in den Kalkulationen der BI ebenfalls nicht enthalten sind. Um die entsprechenden Beträge ist bei einem seriösen Vergleich der Ansatz für die Investitionskosten in Variante 1 ebenfalls noch zu kürzen, sodass sich im Ergebnis die Investitionskostenansätze der Varianten 1 und 2a selbst bei wohlwollender Auslegung zugunsten der BI mindestens nivellieren.
Ebenfalls nicht berücksichtigt sind in der Analyse der BI die in Aussicht gestellten Fördermittel für den Freibadneubau in Höhe von bis zu 3.000.000 Euro. Diese sind in der Variante 1 zusätzlich in Abzug zu bringen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass in der Investitionskostenaufstellung der BI verschiedenste Fehler und Auslassungen festgestellt werden können. Dem gegenüber steht ein professionelles, in vielen Ausschusssitzungen geprüftes und hinterfragtes und bis ins Detail ausgearbeitetes Angebot eines Architekturbüros mit Spezialisierung auf den Schwimmbadbau.
Nach Vollzug der gebotenen Korrekturen ergibt sich somit selbst auf der Grundlage der korrigierten BI-Zahlen keinesfalls ein Kostenvorteil für die Variante 2a.
Hinsichtlich der Prognose des Deckungsbeitrags nimmt die BI sowohl Korrekturen bei den voraussichtlichen Erlösen wie auch bei den Betriebskosten und den operativen Kosten vor. Sie geht dabei grundlegend davon aus, dass die Kalkulation der Betriebskosten und der operativen Kosten in der Variante 2 von den Fachbüros zu hoch angesetzt ist.
Erlöse
Zusammengefasst rechnet die BI mit einem Besucherrückgang in den Sommermonaten von 20 Prozent, während in den Wintermonaten mit einer Steigerung von 10 Prozent zu rechnen sei. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Besucherzahlenprognose für ein Bad, das in der geplanten Form und am Standort noch nicht existiert, immer nur höchst spekulativ sein kann. Die mit der Erstellung der Prognose beauftragten Fachfirmen können hier zumindest auf umfangreiche Erfahrungswerte zurückgreifen.
Zum einen ist gegen die Annahmen der BI einzuwenden, dass angesichts des aktuell wenig attraktiven Hallenbades, das für Familien mit kleinen Kindern aufgrund der Wassertiefe zudem kaum geeignet ist, die aktuellen Besucherzahlen in den Wintermonaten derart niedrig sind (lt. BI: 40.000), dass eine Steigerung um lediglich 10 Prozent einer Zunahme der Besucherzahlen um 4.000 in den 8 Wintermonaten und folglich um ca. 17 Personen pro Tag bedeuten würde. Angesichts von Attraktionen wie der Riesenrutsche oder dem Planschbecken im Innenbereich ist dies eine gewagte These.
Ein weiterer Aspekt findet keine Berücksichtigung: In den letzten zehn Jahren haben in den Monaten Mai bis September an etwa 40 Prozent aller Öffnungstage weniger als 300 Menschen das Freibad besucht. Ganz überwiegend gab es an diesen Tagen wenige Sonnenstunden und/oder die Temperaturen waren relativ niedrig. An solchen Tagen ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Besucherzahlen durch das Kombibad eine Zunahme erfahren werden. Insbesondere wenn der Trend zum Urlaubmachen in unserer schönen Region anhält, kann das Kombibad ein attraktives Schlechtwetter-Ausflugsziel darstellen.
Zuletzt ein paar Worte zu der angeblichen Trendwende nach oben bei den Besucherzahlen seit 2015. Konstant und durchaus nennenswert rückläufig sind tatsächlich die Besucherzahlen im Hallenbad, was sicherlich in nicht unerheblichem Maße auf die geringe Attraktivität zurückzuführen ist. Die Besucherzahlen im Freibad zeigen hingegen einen weit weniger linearen Verlauf, was der Wetterabhängigkeit geschuldet ist. Dass die BI aus dem vorhandenen Datenmaterial jedoch die kühne Behauptung ableitet, hier sei seit dem Jahr 2015 eine Trendwende erkennbar, erschließt sich nicht. Vielmehr gingen die Besucherzahlen in den Jahren 2016 und 2017 um insgesamt 16.000 zurück, um im Ausnahmejahr 2018 wiederum um 25.000 Besucher zuzunehmen. Das Jahr 2019 bescherte dann wiederum einen Einbruch um 21.000 Besucher*innen (hier sind die Zahlen der BI nicht korrekt: 2019 besuchten nicht 77.000, sondern lediglich 59.000 Menschen das Freibad). Die Besucherzahlen im Freibad lagen hier um 17.000 unter denen in 2015. Zur Veranschaulichung werden die Zahlen untenstehend in einer Grafik dargestellt.
Besucherzahlen 2015 bis 2019 (gerundet)
(MISSING IMAGE)
Selbst wenn man zu Gute hält, dass seitens der BI für das Jahr 2019 von einem falschen Wert ausgegangen wurde, erscheint es doch sehr weit hergeholt, aus den obenstehenden Zahlen die besagte Trendwende zu schlussfolgern. Hier war wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.
Betriebskosten
Ebenfalls in Frage gestellt wird der um 43 Prozent höhere Ansatz für Wasserkosten im Vergleich zu Variante 1. Angesichts der um 50 Prozent größeren Wasserflächen überraschen diese Zweifel. Selbst wenn ein Großteil des Wasservolumens nur für vier Monate benötigt wird, so muss es doch bereitgestellt werden. Daneben ist auch die Verdunstung ein erheblicher Faktor; an heißen Sommertagen verdunstet auf deutlich größeren Wasserflächen selbstverständlich auch deutlich mehr Wasser. Warum dieser Wert angezweifelt wird, erschließt sich daher nicht.
Auch die Höhe der veranschlagten Kosten für chemische Betriebsmittel wird angezweifelt. Diese sind im Vergleich zu Variante 1 um 50 Prozent höher – wenig überraschend angesichts des gleichermaßen größeren Wasservolumens.
Operative Kosten
Hinsichtlich der Personalkostenkalkulation stellt die BI in Frage, dass zur Beaufsichtigung des vergrößerten Freibadbereichs zwei zusätzliche Vollzeitstellen erforderlich sind und kürzt den hierfür in Variante 2a um 113.000 Euro höher angesetzten Betrag für festangestellte Vollzeitkräfte kurzerhand auf 30.000 Euro für Aushilfskräfte.
Die BI übersieht hierbei, dass in den Übergangszeiten im Frühjahr und Herbst aufgrund des in Variante 1 auch aus dem Hallenbadbereich gut einsehbaren und räumlich nahe gelegenen Freibadbeckens die Aufsicht durch das im Hallenbad bereits vorhandene Aufsichtspersonal weitgehend gewährleistet werden kann. Wird das Freibad in der derzeitigen Größe erhalten, ist dies nicht möglich, vielmehr ist über die vollständige Öffnungszeit zusätzliches Aufsichtspersonal für den Außenbereich bereitzustellen.
Ein anderer Aspekt ist, dass insbesondere im Bereich der Schwimmbadaufsicht ein höherer Anteil an Aushilfskräften an der Belegschaft kritisch zu sehen ist. Aushilfskräfte sind erfahrungsgemäß nicht immer gerade dann verfügbar, wenn sie am dringendsten benötigt werden. Vielfach waren zudem in den vergangenen Jahren Personal- und nicht Kapazitätsengpässe die Ursache dafür, dass Schwimmbadbesucher*innen abgewiesen werden mussten. Fest angestellte Mitarbeitende können über Arbeitszeitkonten besser verplant werden. Vor allem aber sollte gerade beim Schwimmbadpersonal im Interesse der Aufsichtsqualität besonderer Wert auf einen gut ausgebildeten Personalstamm gelegt werden, der selbstverständlich punktuell und da wo keine festen Mitarbeitenden gewonnen werden können, durch Aushilfspersonal ergänzt werden kann. Den zusätzlichen Personalbedarf für die deutlich größeren Außenflächen vollständig über Aushilfspersonal abzudecken, kann hingegen bestenfalls als fahrlässig eingestuft werden. Das Gleiche gilt für die Annahme, zulasten der Sicherheit der Badegäste den ermittelten Aufsichtspersonalbedarf zusammenstreichen zu können.
Des Weiteren geht die BI davon aus, dass jährlich Aufwendungen in Höhe von 20.000 Euro für die Ausbesserung der Fliesen anzusetzen sind. Die BI schreibt weiter, eine Erhöhung der Wartungsintensität von Fliesen und Fugen sei erforderlich, um Schäden an der Gesamtkonstruktion zu vermeiden. Nachdem oben bei der Ermittlung der Investitionskosten jedoch von einer umfangreichen Sanierung der Fliesen ausgegangen wurde, kann hier angenommen werden, dass die bisherigen jährlichen Aufwendungen zum Substanzerhalt auskömmlich sind.
Nach den auf der Homepage der Stadt veröffentlichten Investitionen in die Fliesensanierung in den letzten 10 Jahren ist eine Bandbreite von ca. 20.000 Euro bis 30.000 Euro gegeben. Der Median liegt bei etwa 25.170 Euro, sodass dieser Betrag auch für die folgenden Jahre zugrunde gelegt werden sollte. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass die BI einerseits die bisherige Wartungsintensität für nicht ausreichend hält, gleichzeitig aber den niedrigsten bislang aufgewendeten Betrag als Kostenansatz für ihre Kalkulation wählt und sich damit selbst in Widerspruch setzt. Zuletzt wird der erhöhte Ansatz für die Pflege der Außenanlagen in Frage gestellt. Da es sich hier um einen jährlichen Differenzbetrag von 2.000 Euro handelt, fällt dies allerdings nicht weiter ins Gewicht.
Zusammenfassung
Die folgende Tabelle resultiert aus einem Versuch, durch Summierung der durch die BI veränderten Kosten- und Erlösansätze zu dem für den Deckungsbeitrag 1 in der Kostenanalyse angegebenen Betrag von 820.000 Euro zu gelangen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die von Krieger Architekten ermittelten Werte daneben gestellt und in einer dritten Spalte die wie schon oben bei den Investitionskosten nach logischen Gesichtspunkten korrigierten Werte der BI gegenübergestellt.
Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass in der Spalte „BI“ der Betrag von 20.000 Euro für Fliesenausbesserung den Instandhaltungskosten für Gebäude / Freianlagen zugeschlagen wurde. Da die Ausführungen der BI keine Angaben darüber enthalten, in welchem Umfang sie die Kosten für Wasser, chemische Betriebsmittel und Pflege der Außenanlage für gerechtfertigt halten, wurden diese in der Spalte „BI“ den für Variante 1 ermittelten Werten gleichgesetzt, es wurde also gegen jede Logik davon ausgegangen, dass trotz 50 Prozent größerer Wasserflächen die gleiche Menge an Wasser und chemischen Betriebsmitteln wie in Variante 1 benötigt wird.
Gegenüberstellung Deckungsbeitragsprognose Krieger / BI / BI-korrigiert
Deckungsbeitragsprognose Erlöse | Krieger | BI. | BI korrigiert | |
---|---|---|---|---|
Eintritte | -233.645,00€ | -255.140,00€ | -255.140,00€ | |
sonstiges | -33.645,00€ | -33.645,00€ | -33.645,00€ | |
Summe Erlöse | -267.290,00€ | -288.785,00€ | -288.785,00€ | |
Betriebskosten | ||||
Stromkosten | 85.000€ | 85.000€ | 85.000€ | |
Wärmeerzeugung | 78.000€ | 78.000€ | 78.000€ | |
Wasserkosten | 90.000€ | 63.000€ | 90.000€ | |
Chemische Betriebsmittelkosten | 31.000€ | 18.000€ | 27.000€ | |
Wartungskosten, Instandhaltung Technik | 63.000€ | 63.000€ | 63.000€ | |
Summe Betriebskosten | 347.000,00€ | 307.000,00€ | 343.000,00€ | |
Operative Kosten | ||||
Verwaltungskosten,Versicherungen | 110.000,00€ | 110.000,00€ | 110.000,00€ | |
Personalkosten(Schwimmbadaufsichten) | 548.000,00€ | 548.000,00€ | 548.000,00€ | |
Personalkosten(Hausmeister/Techniker) | 52.000,00€ | 52.000,00€ | 52.000,00€ | |
Reinigung | 73.000,00€ | 73.000,00€ | 73.000,00€ | |
Instandhaltung Gebäude/Freianlage | 88.000,00€ | 108.00,00€ | 113.000,00€ | |
Pflege Außenanlagen | 27.000,00€ | 25.000,00€ | 25.000,00€ | |
Summe operative Kosten | 898.000,00€ | 833.000,00€ | 921.000,00€ | |
Summe Kosten Erlöse/Jahr | 977,710,00€ | 851.215,00€ | 975.215,00€ | |
Summe Kosten laut Analyse | 820.000,00€ |
Interessanterweise ergibt sich trotz offensichtlicher Fehlannahmen bei der Summenbildung in der Spalte „BI“ immer noch ein um ca. 30.000 Euro höherer Betrag als die BI in ihrer Analyse angibt. Wie diese Differenz zustande kommt, welche weiteren Kostenpositionen aus welchen Gründen gekürzt wurden, ist den in diesem Abschnitt ausgesprochen vagen Ausführungen nicht zu entnehmen und lässt vermuten, dass hier ein weitgehend willkürlicher Wert gewählt wurde.
Finanzierungskosten
Aufgrund der vielen Fehlannahmen und nicht bezifferbaren Lücken bei der Ermittlung der Investitionskosten durch die BI ist eine Ermittlung der Finanzierungskosten für die korrigierte Variante 2a nicht möglich. Dies gilt daher auch für einen Variantenvergleich. Darauf kommt es an dieser Stelle auch nicht an, weil gezeigt werden konnte, dass die Ausführungen der BI gravierende Schwächen aufweisen und dass in vielerlei Hinsicht bestenfalls schlampig gearbeitet wurde.
Szenarienvergleich
Ein Szenarienvergleich erweist sich vor diesem Hintergrund ebenfalls als unmöglich.
Zum Schluss möchten wir in aller Kürze ein paar Aussagen kommentieren, die als bewusste Irreführung der Leser*innen interpretiert werden können.
Gewerbesteuereinnahmen
Die BI suggeriert, der Betrieb des Schwimmbads ließe sich spielend bewerkstelligen, da die Stadt schließlich jährlich über 16 bis 19 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen verfügen könne. Unterschlagen wird hierbei, dass von diesen und auch allen weiteren Einnahmen, die die Stadt erzielt, knapp 50 Prozent über diverse Umlagen wieder abgegeben werden müssen. Mit den Einnahmen wird zudem nicht nur das Schwimmbad finanziert, sondern neben dem Verwaltungsapparat als Pflichtbereich auch andere Dinge, die der Bevölkerung zugutekommen, wie das Kulturprogramm, die Stadtbibliothek, die Kindertagesstätten, die Spielplätze und vieles mehr. Wir möchten diese Ausgaben zugunsten der Schwimmbad-Betriebskosten nicht kürzen.
Abschreibung Bestandsfreibad
Zur Klarstellung: Die Aussage von Herrn Dr. Praeder zur Restabschreibung des bestehenden Freibads, die von der BI, wenn auch unter Vorbehalt, in Bezug genommen wird, ist unwahr: Gemäß AfA- Tabelle des Landesinnenministeriums, die der Abschreibungsrichtlinie von 2006 zu entnehmen ist, ist ein Schwimmbadbecken nach 35 Jahren abgeschrieben. Eine kurze Recherche hätte genügt, um zu dieser Erkenntnis zu kommen. Die Freibadbecken werden damit Ende 2025 abgeschrieben sein. Dies entspricht einer Nettobelastung des Ergebnishaushalts (jährliche Abschreibung abzüglich Auflösung der Sonderposten aus Zuschüssen) von jährlich knapp 18.700 Euro bis einschließlich 2025.
Fehlender Bedarf für einen Parallelbetrieb des Kombibades von Juni bis August
Auch stellt die BI in Frage, dass in den Sommermonaten für den Parallelbetrieb des Kombibades überhaupt ein Bedarf besteht.
Mit Blick auf die Besucherzahlen ist festzuhalten, dass wie oben bereits erläutert an etwa 40 Prozent aller Tage diese in den Sommermonaten unter 300 Personen lagen, Ursache waren ganz überwiegend niedrige Temperaturen oder wenige Sonnenstunden. Ein Bedarf für den Parallelbetrieb besteht mindestens an diesen Tagen.
Verkürzung der Schließdauer auf eine Saison in der Variante 2b
Die BI behauptet, in der Variante 2b könne die Schließdauer des Freibads auf eine Saison verkürzt werden. Da die Schließdauer des Freibads aber entscheidend von der Fertigstellung des Baukörpers für den Technikraum und der anschließenden Installation des Heizkraftwerks abhängt, entspricht diese weitgehend der Bauzeit für das Kombibad. In einem Jahr ist der Neubau aber nicht zu bewerkstelligen. Eine deutliche Verkürzung der Schließdauer kann unglücklicherweise somit weder in Variante 1 noch in Variante 2a ermöglicht werden.
Wegfall der Fördermittel
Entgegen der Aussage der BI haben wir nie behauptet, es gebe keine Fördergelder, wenn wir nicht schnell die Anträge einreichen. Klar ist aber, dass wir für den Freibadbereich in jedem Falle keine Fördergelder bekommen, wenn wir ihn nur flicken. Außerdem haben wir zurzeit eine gewisse Planungssicherheit durch die in Aussicht gestellte Förderung des Ministeriums. Wenn wir bis Ende des Jahres keine Förderanträge stellen, haben wir stattdessen eine hohe Unsicherheit darüber, ob und wenn ja in welcher Höhe im kommenden Jahr Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Welchen Teil der Finanzierung wir selbst aufbringen müssen, ist dann nicht klar, schlimmstenfalls erhalten wir überhaupt keine Förderung. Hinzu kommt, dass neue Fördertöpfe, wie bereits geschehen, möglicherweise auch wieder an neue Kriterien geknüpft sein werden. Dies birgt das Risiko, dass auch die Planungen hinfällig sind und einer Überarbeitung bedürfen. Jede weitere Verzögerung bedeutet allerdings weitere Baukostensteigerungen und birgt das Risiko, dass das Hallenbad zwischenzeitlich aus Sicherheitsgründen geschlossen werden muss. Wie vernünftig kann es sein, diese Risiken einzugehen?
Ein weiterer Aspekt: Wenn wir jetzt neben unser bestehendes Freibad ein ganzjährig nutzbares Kombibad mit großen, im Sommer geöffneten Panoramafenstern setzen, erhöhen wir das Risiko ganz erheblich, dass in schlimmstenfalls 10, bestenfalls 20 Jahren, wenn das Freibad nicht mehr sanierungsfähig ist, Fördergeber, Rechnungshof und Aufsichtsbehörden keine Notwendigkeit sehen, überhaupt ein neues Freibad zu genehmigen, geschweige denn zu fördern.
Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Investitions- und laufenden Kosten um jeden Preis und teils gegen jede Logik reduziert wurden, um – egal wie – zu einem günstigeren Ergebnis zu kommen als das Büro Krieger für die Variante 1 errechnet hat.
Es ist unverständlich, warum die Vertreter*innen der BI nicht einfach anerkennen können, dass die von ihnen favorisierte Variante mittelfristig nicht nur erheblich teurer ist als die vom Rat beschlossene, sondern außerdem in mehrerlei Hinsicht, z.B. was die sich verändernde Förderumgebung angeht, ein finanzielles Risiko für die Stadt darstellt. Wenn sie trotz dieser Risiken aus emotionalen Gründen oder schlicht Eigeninteresse an ihrem Wunsch festhalten, das Freibad in seiner jetzigen Größe zu erhalten, so ist das zu akzeptieren. So zu tun, als wäre es rational, ist hingegen unlauter.
Und eines muss klar sein: Der Erhalt des Freibads in seiner jetzigen Größe geht zu Lasten anderer Projekte oder Vorhaben. Das zur Verfügung stehende Geld ist nun mal endlich.
Dies gilt auch unter ökologischen Gesichtspunkten für die Ressourcen Wasser und Strom, die hier nach den Vorstellungen der BI großzügig verbraucht werden sollen. Auch hier ist eigentlich Sparsamkeit die Devise und nicht Verschwendung, nur um an zehn bis fünfzehn Tagen im Jahr hohe Besucherzahlen generieren zu können.
24.08.20 –
Die Variante 2a (Generalsanierung des Freibadbereichs) wurde sowohl vom Rat als auch der BI als unwirtschaftlich verworfen und wird daher auch nicht in die weitere Betrachtung einbezogen.
Sanierungsbedarf
Laut Papier der BI reduziert sich der Sanierungsbedarf auf die Beseitigung der Hohllagen und die Erneuerung der schadhaften Fliesen. Das Gutachten eines Fachbüros kommt demgegenüber zu der Erkenntnis, dass eine Restnutzungsdauer der Fliesenauskleidung nicht gegeben ist und dass darüber hinaus weiterer Sanierungsbedarf besteht. Interessant ist, dass die BI den Fachgutachten offenbar nur dann Glauben schenkt, wenn diese in ihrem Sinne ausfallen, wie etwa dem Betongutachten. Gleichermaßen interessant ist, dass die hinzugezogenen Fachleute es offensichtlich vorziehen, in der Kostenanalyse nicht namentlich zitiert zu werden.
Aber nehmen wir mal für den Moment an, dass die ausgewiesenen Fachleute sich irren und die Fliesenauskleidung sich noch weitere 25 Jahre durch regelmäßiges Flicken und Ausbessern in einem akzeptablen Zustand halten lässt. Nehmen wir weiterhin anders als die beauftragten Fachfirmen an, dass zusätzlicher Sanierungsbedarf nicht gegeben ist.
Investitionskosten
Für den Neubau des Kombibades (nur Hallenbad) wird von der BI ein Betrag von 10.000.000 Euro einschließlich der Baunebenkosten angesetzt. Ausgehend von den Kosten des hinsichtlich der Beckenkubatur vergleichbaren Konzer Bades wird dieser Betrag durch (weitgehend korrekte) Berücksichtigung der Baukostensteigerung seit 2015 ermittelt.
Zunächst einmal das Offensichtliche: Wenn die BI davon ausgeht, dass der Bau des Kombibades in beiden Varianten mit 10 Millionen Euro zu veranschlagen ist, dann wäre folgerichtig der Neubau der Freibadbecken mit 9 Millionen Euro zu beziffern, also beinahe genauso kostenintensiv wie der Bau des Kombibades. Andernfalls würde die BI ein anderes Kombibad bauen wollen als der Rat, was ja nicht der Fall ist. Es erschließt sich selbst dem Laien auf den ersten Blick, dass dies nicht plausibel ist. Die großen Kostenfaktoren beim Schwimmbadbau sind der Baukörper und die technischen Anlagen, nicht die Becken.
Betrachtet man die Details, so fällt Folgendes auf: Nicht berücksichtigt wurde bei der Kostenermittlung der BI die in Variante 1 vorgesehene ganzjährig nutzbare Röhrenrutsche (ca. 750.000 Euro). Ob sie vergessen wurde oder ob die BI die Rutsche im Kombibadbereich für verzichtbar hält, entzieht sich unserer Kenntnis. Auch die Unterschiede in der Bauausführung zwischen dem Konzer Bad und dem Vitelliusbad wurden kostenmäßig nicht berücksichtigt, so etwa die Versorgung des Konzer Bades mit Fernwärme. Allein für die Technologie zur Wärmeerzeugung sind daher zusätzliche 300.000 Euro anzusetzen. Hinzu kommt der für die Unterbringung der Wärmeerzeugungsanlage benötigte größere Baukörper. Das gleiche gilt für die Hubbodentechnik im Kursbecken, die benötigt wird, um es gleichermaßen für unterschiedliche Nutzergruppen wie Aquagymnastik, Seepferdchenkurse oder Angebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen einsetzen zu können. Hierfür sind weitere 200.000 Euro hinzuzuaddieren.
Somit sind die von der BI zugrunde gelegten Zahlen zumindest um die genannten Beträge zu ergänzen, wobei zu beachten ist, dass hier Elemente wie der größere Baukörper für die Unterbringung der Wärmeerzeugungstechnologie oder aber die im Vitelliusbad geplante Sprunganlage einschließlich der hierfür erforderlichen tieferen Becken, auf die in Konz verzichtet wurde, noch hinzukommen. Da es uns jedoch, ganz im Gegensatz zur BI, ein Anliegen ist, auf Spekulationen über die Kosten von Einzelelementen zu verzichten, lassen wir diese in der untenstehenden Aufstellung unberücksichtigt.
Korrigierte Investitionskosten auf Grundlage der BI-Analyse exkl. Sprunganlage und zusätzlicher Raumbedarf für Heiztechnik
Hallenbad in der Ausführung des Konzerns Bades | 10.000.000,00€ |
Röhrenrutsche | 750.000,00€ |
Wärmeerzeugung excl. Kosten umbauter Raum | 300.000,00€ |
Hubboden Lehrschwimmbecken | 200.000,00€ |
Raum für Wärmeerzeugung | ? |
Sprunganlage und tiefere Becken | ? |
Summe Kombibad | 11.450.000,00€ |
Sanierung Fliesenauskleidung | 1.9000.000,00€ |
Mehrbedarf Technik und Unvorhergesehenes | 1.000.000,00€ |
Summe Freibad | 2.9000.000,00€ |
Baunebenkosten 27,4% | 1.137,100,00€ |
Gesamtsumme ohne Sprunganlage und zusätzlichen Raum | 15.287.100,00€ |
Im Ergebnis ist es nicht möglich, das Kombibad, so wie es geplant ist und wie die BI es nach eigenem Bekunden auch bauen will, für den angegebenen Betrag von 12.900.000 Euro zu bauen. Vielmehr ist der hier auf Grundlage einer Korrektur der BI-Berechnungen ermittelten Gesamtsumme noch ein nicht bezifferbarer Betrag für den umbauten Raum für das Heizkraftwerk sowie für die Sprunganlage und die tieferen Becken sowie für weitere, kleinere Abweichungen zu ergänzen.
Darüber hinaus gibt es allerdings noch diverse Elemente, die in den angesetzten Kosten für die Variante 1 noch enthalten sind, aber zwischenzeitlich fraktionsübergreifend verworfen wurden, wie etwa die Schwimmbadgastronomie, das Cabriodach oder die Sommerumkleiden, die in den Kalkulationen der BI ebenfalls nicht enthalten sind. Um die entsprechenden Beträge ist bei einem seriösen Vergleich der Ansatz für die Investitionskosten in Variante 1 ebenfalls noch zu kürzen, sodass sich im Ergebnis die Investitionskostenansätze der Varianten 1 und 2a selbst bei wohlwollender Auslegung zugunsten der BI mindestens nivellieren.
Ebenfalls nicht berücksichtigt sind in der Analyse der BI die in Aussicht gestellten Fördermittel für den Freibadneubau in Höhe von bis zu 3.000.000 Euro. Diese sind in der Variante 1 zusätzlich in Abzug zu bringen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass in der Investitionskostenaufstellung der BI verschiedenste Fehler und Auslassungen festgestellt werden können. Dem gegenüber steht ein professionelles, in vielen Ausschusssitzungen geprüftes und hinterfragtes und bis ins Detail ausgearbeitetes Angebot eines Architekturbüros mit Spezialisierung auf den Schwimmbadbau.
Nach Vollzug der gebotenen Korrekturen ergibt sich somit selbst auf der Grundlage der korrigierten BI-Zahlen keinesfalls ein Kostenvorteil für die Variante 2a.
Hinsichtlich der Prognose des Deckungsbeitrags nimmt die BI sowohl Korrekturen bei den voraussichtlichen Erlösen wie auch bei den Betriebskosten und den operativen Kosten vor. Sie geht dabei grundlegend davon aus, dass die Kalkulation der Betriebskosten und der operativen Kosten in der Variante 2 von den Fachbüros zu hoch angesetzt ist.
Erlöse
Zusammengefasst rechnet die BI mit einem Besucherrückgang in den Sommermonaten von 20 Prozent, während in den Wintermonaten mit einer Steigerung von 10 Prozent zu rechnen sei. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Besucherzahlenprognose für ein Bad, das in der geplanten Form und am Standort noch nicht existiert, immer nur höchst spekulativ sein kann. Die mit der Erstellung der Prognose beauftragten Fachfirmen können hier zumindest auf umfangreiche Erfahrungswerte zurückgreifen.
Zum einen ist gegen die Annahmen der BI einzuwenden, dass angesichts des aktuell wenig attraktiven Hallenbades, das für Familien mit kleinen Kindern aufgrund der Wassertiefe zudem kaum geeignet ist, die aktuellen Besucherzahlen in den Wintermonaten derart niedrig sind (lt. BI: 40.000), dass eine Steigerung um lediglich 10 Prozent einer Zunahme der Besucherzahlen um 4.000 in den 8 Wintermonaten und folglich um ca. 17 Personen pro Tag bedeuten würde. Angesichts von Attraktionen wie der Riesenrutsche oder dem Planschbecken im Innenbereich ist dies eine gewagte These.
Ein weiterer Aspekt findet keine Berücksichtigung: In den letzten zehn Jahren haben in den Monaten Mai bis September an etwa 40 Prozent aller Öffnungstage weniger als 300 Menschen das Freibad besucht. Ganz überwiegend gab es an diesen Tagen wenige Sonnenstunden und/oder die Temperaturen waren relativ niedrig. An solchen Tagen ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Besucherzahlen durch das Kombibad eine Zunahme erfahren werden. Insbesondere wenn der Trend zum Urlaubmachen in unserer schönen Region anhält, kann das Kombibad ein attraktives Schlechtwetter-Ausflugsziel darstellen.
Zuletzt ein paar Worte zu der angeblichen Trendwende nach oben bei den Besucherzahlen seit 2015. Konstant und durchaus nennenswert rückläufig sind tatsächlich die Besucherzahlen im Hallenbad, was sicherlich in nicht unerheblichem Maße auf die geringe Attraktivität zurückzuführen ist. Die Besucherzahlen im Freibad zeigen hingegen einen weit weniger linearen Verlauf, was der Wetterabhängigkeit geschuldet ist. Dass die BI aus dem vorhandenen Datenmaterial jedoch die kühne Behauptung ableitet, hier sei seit dem Jahr 2015 eine Trendwende erkennbar, erschließt sich nicht. Vielmehr gingen die Besucherzahlen in den Jahren 2016 und 2017 um insgesamt 16.000 zurück, um im Ausnahmejahr 2018 wiederum um 25.000 Besucher zuzunehmen. Das Jahr 2019 bescherte dann wiederum einen Einbruch um 21.000 Besucher*innen (hier sind die Zahlen der BI nicht korrekt: 2019 besuchten nicht 77.000, sondern lediglich 59.000 Menschen das Freibad). Die Besucherzahlen im Freibad lagen hier um 17.000 unter denen in 2015. Zur Veranschaulichung werden die Zahlen untenstehend in einer Grafik dargestellt.
Besucherzahlen 2015 bis 2019 (gerundet)
(MISSING IMAGE)
Selbst wenn man zu Gute hält, dass seitens der BI für das Jahr 2019 von einem falschen Wert ausgegangen wurde, erscheint es doch sehr weit hergeholt, aus den obenstehenden Zahlen die besagte Trendwende zu schlussfolgern. Hier war wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.
Betriebskosten
Ebenfalls in Frage gestellt wird der um 43 Prozent höhere Ansatz für Wasserkosten im Vergleich zu Variante 1. Angesichts der um 50 Prozent größeren Wasserflächen überraschen diese Zweifel. Selbst wenn ein Großteil des Wasservolumens nur für vier Monate benötigt wird, so muss es doch bereitgestellt werden. Daneben ist auch die Verdunstung ein erheblicher Faktor; an heißen Sommertagen verdunstet auf deutlich größeren Wasserflächen selbstverständlich auch deutlich mehr Wasser. Warum dieser Wert angezweifelt wird, erschließt sich daher nicht.
Auch die Höhe der veranschlagten Kosten für chemische Betriebsmittel wird angezweifelt. Diese sind im Vergleich zu Variante 1 um 50 Prozent höher – wenig überraschend angesichts des gleichermaßen größeren Wasservolumens.
Operative Kosten
Hinsichtlich der Personalkostenkalkulation stellt die BI in Frage, dass zur Beaufsichtigung des vergrößerten Freibadbereichs zwei zusätzliche Vollzeitstellen erforderlich sind und kürzt den hierfür in Variante 2a um 113.000 Euro höher angesetzten Betrag für festangestellte Vollzeitkräfte kurzerhand auf 30.000 Euro für Aushilfskräfte.
Die BI übersieht hierbei, dass in den Übergangszeiten im Frühjahr und Herbst aufgrund des in Variante 1 auch aus dem Hallenbadbereich gut einsehbaren und räumlich nahe gelegenen Freibadbeckens die Aufsicht durch das im Hallenbad bereits vorhandene Aufsichtspersonal weitgehend gewährleistet werden kann. Wird das Freibad in der derzeitigen Größe erhalten, ist dies nicht möglich, vielmehr ist über die vollständige Öffnungszeit zusätzliches Aufsichtspersonal für den Außenbereich bereitzustellen.
Ein anderer Aspekt ist, dass insbesondere im Bereich der Schwimmbadaufsicht ein höherer Anteil an Aushilfskräften an der Belegschaft kritisch zu sehen ist. Aushilfskräfte sind erfahrungsgemäß nicht immer gerade dann verfügbar, wenn sie am dringendsten benötigt werden. Vielfach waren zudem in den vergangenen Jahren Personal- und nicht Kapazitätsengpässe die Ursache dafür, dass Schwimmbadbesucher*innen abgewiesen werden mussten. Fest angestellte Mitarbeitende können über Arbeitszeitkonten besser verplant werden. Vor allem aber sollte gerade beim Schwimmbadpersonal im Interesse der Aufsichtsqualität besonderer Wert auf einen gut ausgebildeten Personalstamm gelegt werden, der selbstverständlich punktuell und da wo keine festen Mitarbeitenden gewonnen werden können, durch Aushilfspersonal ergänzt werden kann. Den zusätzlichen Personalbedarf für die deutlich größeren Außenflächen vollständig über Aushilfspersonal abzudecken, kann hingegen bestenfalls als fahrlässig eingestuft werden. Das Gleiche gilt für die Annahme, zulasten der Sicherheit der Badegäste den ermittelten Aufsichtspersonalbedarf zusammenstreichen zu können.
Des Weiteren geht die BI davon aus, dass jährlich Aufwendungen in Höhe von 20.000 Euro für die Ausbesserung der Fliesen anzusetzen sind. Die BI schreibt weiter, eine Erhöhung der Wartungsintensität von Fliesen und Fugen sei erforderlich, um Schäden an der Gesamtkonstruktion zu vermeiden. Nachdem oben bei der Ermittlung der Investitionskosten jedoch von einer umfangreichen Sanierung der Fliesen ausgegangen wurde, kann hier angenommen werden, dass die bisherigen jährlichen Aufwendungen zum Substanzerhalt auskömmlich sind.
Nach den auf der Homepage der Stadt veröffentlichten Investitionen in die Fliesensanierung in den letzten 10 Jahren ist eine Bandbreite von ca. 20.000 Euro bis 30.000 Euro gegeben. Der Median liegt bei etwa 25.170 Euro, sodass dieser Betrag auch für die folgenden Jahre zugrunde gelegt werden sollte. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass die BI einerseits die bisherige Wartungsintensität für nicht ausreichend hält, gleichzeitig aber den niedrigsten bislang aufgewendeten Betrag als Kostenansatz für ihre Kalkulation wählt und sich damit selbst in Widerspruch setzt. Zuletzt wird der erhöhte Ansatz für die Pflege der Außenanlagen in Frage gestellt. Da es sich hier um einen jährlichen Differenzbetrag von 2.000 Euro handelt, fällt dies allerdings nicht weiter ins Gewicht.
Zusammenfassung
Die folgende Tabelle resultiert aus einem Versuch, durch Summierung der durch die BI veränderten Kosten- und Erlösansätze zu dem für den Deckungsbeitrag 1 in der Kostenanalyse angegebenen Betrag von 820.000 Euro zu gelangen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die von Krieger Architekten ermittelten Werte daneben gestellt und in einer dritten Spalte die wie schon oben bei den Investitionskosten nach logischen Gesichtspunkten korrigierten Werte der BI gegenübergestellt.
Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass in der Spalte „BI“ der Betrag von 20.000 Euro für Fliesenausbesserung den Instandhaltungskosten für Gebäude / Freianlagen zugeschlagen wurde. Da die Ausführungen der BI keine Angaben darüber enthalten, in welchem Umfang sie die Kosten für Wasser, chemische Betriebsmittel und Pflege der Außenanlage für gerechtfertigt halten, wurden diese in der Spalte „BI“ den für Variante 1 ermittelten Werten gleichgesetzt, es wurde also gegen jede Logik davon ausgegangen, dass trotz 50 Prozent größerer Wasserflächen die gleiche Menge an Wasser und chemischen Betriebsmitteln wie in Variante 1 benötigt wird.
Gegenüberstellung Deckungsbeitragsprognose Krieger / BI / BI-korrigiert
Deckungsbeitragsprognose Erlöse | Krieger | BI. | BI korrigiert | |
---|---|---|---|---|
Eintritte | -233.645,00€ | -255.140,00€ | -255.140,00€ | |
sonstiges | -33.645,00€ | -33.645,00€ | -33.645,00€ | |
Summe Erlöse | -267.290,00€ | -288.785,00€ | -288.785,00€ | |
Betriebskosten | ||||
Stromkosten | 85.000€ | 85.000€ | 85.000€ | |
Wärmeerzeugung | 78.000€ | 78.000€ | 78.000€ | |
Wasserkosten | 90.000€ | 63.000€ | 90.000€ | |
Chemische Betriebsmittelkosten | 31.000€ | 18.000€ | 27.000€ | |
Wartungskosten, Instandhaltung Technik | 63.000€ | 63.000€ | 63.000€ | |
Summe Betriebskosten | 347.000,00€ | 307.000,00€ | 343.000,00€ | |
Operative Kosten | ||||
Verwaltungskosten,Versicherungen | 110.000,00€ | 110.000,00€ | 110.000,00€ | |
Personalkosten(Schwimmbadaufsichten) | 548.000,00€ | 548.000,00€ | 548.000,00€ | |
Personalkosten(Hausmeister/Techniker) | 52.000,00€ | 52.000,00€ | 52.000,00€ | |
Reinigung | 73.000,00€ | 73.000,00€ | 73.000,00€ | |
Instandhaltung Gebäude/Freianlage | 88.000,00€ | 108.00,00€ | 113.000,00€ | |
Pflege Außenanlagen | 27.000,00€ | 25.000,00€ | 25.000,00€ | |
Summe operative Kosten | 898.000,00€ | 833.000,00€ | 921.000,00€ | |
Summe Kosten Erlöse/Jahr | 977,710,00€ | 851.215,00€ | 975.215,00€ | |
Summe Kosten laut Analyse | 820.000,00€ |
Interessanterweise ergibt sich trotz offensichtlicher Fehlannahmen bei der Summenbildung in der Spalte „BI“ immer noch ein um ca. 30.000 Euro höherer Betrag als die BI in ihrer Analyse angibt. Wie diese Differenz zustande kommt, welche weiteren Kostenpositionen aus welchen Gründen gekürzt wurden, ist den in diesem Abschnitt ausgesprochen vagen Ausführungen nicht zu entnehmen und lässt vermuten, dass hier ein weitgehend willkürlicher Wert gewählt wurde.
Finanzierungskosten
Aufgrund der vielen Fehlannahmen und nicht bezifferbaren Lücken bei der Ermittlung der Investitionskosten durch die BI ist eine Ermittlung der Finanzierungskosten für die korrigierte Variante 2a nicht möglich. Dies gilt daher auch für einen Variantenvergleich. Darauf kommt es an dieser Stelle auch nicht an, weil gezeigt werden konnte, dass die Ausführungen der BI gravierende Schwächen aufweisen und dass in vielerlei Hinsicht bestenfalls schlampig gearbeitet wurde.
Szenarienvergleich
Ein Szenarienvergleich erweist sich vor diesem Hintergrund ebenfalls als unmöglich.
Zum Schluss möchten wir in aller Kürze ein paar Aussagen kommentieren, die als bewusste Irreführung der Leser*innen interpretiert werden können.
Gewerbesteuereinnahmen
Die BI suggeriert, der Betrieb des Schwimmbads ließe sich spielend bewerkstelligen, da die Stadt schließlich jährlich über 16 bis 19 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen verfügen könne. Unterschlagen wird hierbei, dass von diesen und auch allen weiteren Einnahmen, die die Stadt erzielt, knapp 50 Prozent über diverse Umlagen wieder abgegeben werden müssen. Mit den Einnahmen wird zudem nicht nur das Schwimmbad finanziert, sondern neben dem Verwaltungsapparat als Pflichtbereich auch andere Dinge, die der Bevölkerung zugutekommen, wie das Kulturprogramm, die Stadtbibliothek, die Kindertagesstätten, die Spielplätze und vieles mehr. Wir möchten diese Ausgaben zugunsten der Schwimmbad-Betriebskosten nicht kürzen.
Abschreibung Bestandsfreibad
Zur Klarstellung: Die Aussage von Herrn Dr. Praeder zur Restabschreibung des bestehenden Freibads, die von der BI, wenn auch unter Vorbehalt, in Bezug genommen wird, ist unwahr: Gemäß AfA- Tabelle des Landesinnenministeriums, die der Abschreibungsrichtlinie von 2006 zu entnehmen ist, ist ein Schwimmbadbecken nach 35 Jahren abgeschrieben. Eine kurze Recherche hätte genügt, um zu dieser Erkenntnis zu kommen. Die Freibadbecken werden damit Ende 2025 abgeschrieben sein. Dies entspricht einer Nettobelastung des Ergebnishaushalts (jährliche Abschreibung abzüglich Auflösung der Sonderposten aus Zuschüssen) von jährlich knapp 18.700 Euro bis einschließlich 2025.
Fehlender Bedarf für einen Parallelbetrieb des Kombibades von Juni bis August
Auch stellt die BI in Frage, dass in den Sommermonaten für den Parallelbetrieb des Kombibades überhaupt ein Bedarf besteht.
Mit Blick auf die Besucherzahlen ist festzuhalten, dass wie oben bereits erläutert an etwa 40 Prozent aller Tage diese in den Sommermonaten unter 300 Personen lagen, Ursache waren ganz überwiegend niedrige Temperaturen oder wenige Sonnenstunden. Ein Bedarf für den Parallelbetrieb besteht mindestens an diesen Tagen.
Verkürzung der Schließdauer auf eine Saison in der Variante 2b
Die BI behauptet, in der Variante 2b könne die Schließdauer des Freibads auf eine Saison verkürzt werden. Da die Schließdauer des Freibads aber entscheidend von der Fertigstellung des Baukörpers für den Technikraum und der anschließenden Installation des Heizkraftwerks abhängt, entspricht diese weitgehend der Bauzeit für das Kombibad. In einem Jahr ist der Neubau aber nicht zu bewerkstelligen. Eine deutliche Verkürzung der Schließdauer kann unglücklicherweise somit weder in Variante 1 noch in Variante 2a ermöglicht werden.
Wegfall der Fördermittel
Entgegen der Aussage der BI haben wir nie behauptet, es gebe keine Fördergelder, wenn wir nicht schnell die Anträge einreichen. Klar ist aber, dass wir für den Freibadbereich in jedem Falle keine Fördergelder bekommen, wenn wir ihn nur flicken. Außerdem haben wir zurzeit eine gewisse Planungssicherheit durch die in Aussicht gestellte Förderung des Ministeriums. Wenn wir bis Ende des Jahres keine Förderanträge stellen, haben wir stattdessen eine hohe Unsicherheit darüber, ob und wenn ja in welcher Höhe im kommenden Jahr Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Welchen Teil der Finanzierung wir selbst aufbringen müssen, ist dann nicht klar, schlimmstenfalls erhalten wir überhaupt keine Förderung. Hinzu kommt, dass neue Fördertöpfe, wie bereits geschehen, möglicherweise auch wieder an neue Kriterien geknüpft sein werden. Dies birgt das Risiko, dass auch die Planungen hinfällig sind und einer Überarbeitung bedürfen. Jede weitere Verzögerung bedeutet allerdings weitere Baukostensteigerungen und birgt das Risiko, dass das Hallenbad zwischenzeitlich aus Sicherheitsgründen geschlossen werden muss. Wie vernünftig kann es sein, diese Risiken einzugehen?
Ein weiterer Aspekt: Wenn wir jetzt neben unser bestehendes Freibad ein ganzjährig nutzbares Kombibad mit großen, im Sommer geöffneten Panoramafenstern setzen, erhöhen wir das Risiko ganz erheblich, dass in schlimmstenfalls 10, bestenfalls 20 Jahren, wenn das Freibad nicht mehr sanierungsfähig ist, Fördergeber, Rechnungshof und Aufsichtsbehörden keine Notwendigkeit sehen, überhaupt ein neues Freibad zu genehmigen, geschweige denn zu fördern.
Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Investitions- und laufenden Kosten um jeden Preis und teils gegen jede Logik reduziert wurden, um – egal wie – zu einem günstigeren Ergebnis zu kommen als das Büro Krieger für die Variante 1 errechnet hat.
Es ist unverständlich, warum die Vertreter*innen der BI nicht einfach anerkennen können, dass die von ihnen favorisierte Variante mittelfristig nicht nur erheblich teurer ist als die vom Rat beschlossene, sondern außerdem in mehrerlei Hinsicht, z.B. was die sich verändernde Förderumgebung angeht, ein finanzielles Risiko für die Stadt darstellt. Wenn sie trotz dieser Risiken aus emotionalen Gründen oder schlicht Eigeninteresse an ihrem Wunsch festhalten, das Freibad in seiner jetzigen Größe zu erhalten, so ist das zu akzeptieren. So zu tun, als wäre es rational, ist hingegen unlauter.
Und eines muss klar sein: Der Erhalt des Freibads in seiner jetzigen Größe geht zu Lasten anderer Projekte oder Vorhaben. Das zur Verfügung stehende Geld ist nun mal endlich.
Dies gilt auch unter ökologischen Gesichtspunkten für die Ressourcen Wasser und Strom, die hier nach den Vorstellungen der BI großzügig verbraucht werden sollen. Auch hier ist eigentlich Sparsamkeit die Devise und nicht Verschwendung, nur um an zehn bis fünfzehn Tagen im Jahr hohe Besucherzahlen generieren zu können.
24.08.20 –
Die Variante 2a (Generalsanierung des Freibadbereichs) wurde sowohl vom Rat als auch der BI als unwirtschaftlich verworfen und wird daher auch nicht in die weitere Betrachtung einbezogen.
Sanierungsbedarf
Laut Papier der BI reduziert sich der Sanierungsbedarf auf die Beseitigung der Hohllagen und die Erneuerung der schadhaften Fliesen. Das Gutachten eines Fachbüros kommt demgegenüber zu der Erkenntnis, dass eine Restnutzungsdauer der Fliesenauskleidung nicht gegeben ist und dass darüber hinaus weiterer Sanierungsbedarf besteht. Interessant ist, dass die BI den Fachgutachten offenbar nur dann Glauben schenkt, wenn diese in ihrem Sinne ausfallen, wie etwa dem Betongutachten. Gleichermaßen interessant ist, dass die hinzugezogenen Fachleute es offensichtlich vorziehen, in der Kostenanalyse nicht namentlich zitiert zu werden.
Aber nehmen wir mal für den Moment an, dass die ausgewiesenen Fachleute sich irren und die Fliesenauskleidung sich noch weitere 25 Jahre durch regelmäßiges Flicken und Ausbessern in einem akzeptablen Zustand halten lässt. Nehmen wir weiterhin anders als die beauftragten Fachfirmen an, dass zusätzlicher Sanierungsbedarf nicht gegeben ist.
Investitionskosten
Für den Neubau des Kombibades (nur Hallenbad) wird von der BI ein Betrag von 10.000.000 Euro einschließlich der Baunebenkosten angesetzt. Ausgehend von den Kosten des hinsichtlich der Beckenkubatur vergleichbaren Konzer Bades wird dieser Betrag durch (weitgehend korrekte) Berücksichtigung der Baukostensteigerung seit 2015 ermittelt.
Zunächst einmal das Offensichtliche: Wenn die BI davon ausgeht, dass der Bau des Kombibades in beiden Varianten mit 10 Millionen Euro zu veranschlagen ist, dann wäre folgerichtig der Neubau der Freibadbecken mit 9 Millionen Euro zu beziffern, also beinahe genauso kostenintensiv wie der Bau des Kombibades. Andernfalls würde die BI ein anderes Kombibad bauen wollen als der Rat, was ja nicht der Fall ist. Es erschließt sich selbst dem Laien auf den ersten Blick, dass dies nicht plausibel ist. Die großen Kostenfaktoren beim Schwimmbadbau sind der Baukörper und die technischen Anlagen, nicht die Becken.
Betrachtet man die Details, so fällt Folgendes auf: Nicht berücksichtigt wurde bei der Kostenermittlung der BI die in Variante 1 vorgesehene ganzjährig nutzbare Röhrenrutsche (ca. 750.000 Euro). Ob sie vergessen wurde oder ob die BI die Rutsche im Kombibadbereich für verzichtbar hält, entzieht sich unserer Kenntnis. Auch die Unterschiede in der Bauausführung zwischen dem Konzer Bad und dem Vitelliusbad wurden kostenmäßig nicht berücksichtigt, so etwa die Versorgung des Konzer Bades mit Fernwärme. Allein für die Technologie zur Wärmeerzeugung sind daher zusätzliche 300.000 Euro anzusetzen. Hinzu kommt der für die Unterbringung der Wärmeerzeugungsanlage benötigte größere Baukörper. Das gleiche gilt für die Hubbodentechnik im Kursbecken, die benötigt wird, um es gleichermaßen für unterschiedliche Nutzergruppen wie Aquagymnastik, Seepferdchenkurse oder Angebote für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen einsetzen zu können. Hierfür sind weitere 200.000 Euro hinzuzuaddieren.
Somit sind die von der BI zugrunde gelegten Zahlen zumindest um die genannten Beträge zu ergänzen, wobei zu beachten ist, dass hier Elemente wie der größere Baukörper für die Unterbringung der Wärmeerzeugungstechnologie oder aber die im Vitelliusbad geplante Sprunganlage einschließlich der hierfür erforderlichen tieferen Becken, auf die in Konz verzichtet wurde, noch hinzukommen. Da es uns jedoch, ganz im Gegensatz zur BI, ein Anliegen ist, auf Spekulationen über die Kosten von Einzelelementen zu verzichten, lassen wir diese in der untenstehenden Aufstellung unberücksichtigt.
Korrigierte Investitionskosten auf Grundlage der BI-Analyse exkl. Sprunganlage und zusätzlicher Raumbedarf für Heiztechnik
Hallenbad in der Ausführung des Konzerns Bades | 10.000.000,00€ |
Röhrenrutsche | 750.000,00€ |
Wärmeerzeugung excl. Kosten umbauter Raum | 300.000,00€ |
Hubboden Lehrschwimmbecken | 200.000,00€ |
Raum für Wärmeerzeugung | ? |
Sprunganlage und tiefere Becken | ? |
Summe Kombibad | 11.450.000,00€ |
Sanierung Fliesenauskleidung | 1.9000.000,00€ |
Mehrbedarf Technik und Unvorhergesehenes | 1.000.000,00€ |
Summe Freibad | 2.9000.000,00€ |
Baunebenkosten 27,4% | 1.137,100,00€ |
Gesamtsumme ohne Sprunganlage und zusätzlichen Raum | 15.287.100,00€ |
Im Ergebnis ist es nicht möglich, das Kombibad, so wie es geplant ist und wie die BI es nach eigenem Bekunden auch bauen will, für den angegebenen Betrag von 12.900.000 Euro zu bauen. Vielmehr ist der hier auf Grundlage einer Korrektur der BI-Berechnungen ermittelten Gesamtsumme noch ein nicht bezifferbarer Betrag für den umbauten Raum für das Heizkraftwerk sowie für die Sprunganlage und die tieferen Becken sowie für weitere, kleinere Abweichungen zu ergänzen.
Darüber hinaus gibt es allerdings noch diverse Elemente, die in den angesetzten Kosten für die Variante 1 noch enthalten sind, aber zwischenzeitlich fraktionsübergreifend verworfen wurden, wie etwa die Schwimmbadgastronomie, das Cabriodach oder die Sommerumkleiden, die in den Kalkulationen der BI ebenfalls nicht enthalten sind. Um die entsprechenden Beträge ist bei einem seriösen Vergleich der Ansatz für die Investitionskosten in Variante 1 ebenfalls noch zu kürzen, sodass sich im Ergebnis die Investitionskostenansätze der Varianten 1 und 2a selbst bei wohlwollender Auslegung zugunsten der BI mindestens nivellieren.
Ebenfalls nicht berücksichtigt sind in der Analyse der BI die in Aussicht gestellten Fördermittel für den Freibadneubau in Höhe von bis zu 3.000.000 Euro. Diese sind in der Variante 1 zusätzlich in Abzug zu bringen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass in der Investitionskostenaufstellung der BI verschiedenste Fehler und Auslassungen festgestellt werden können. Dem gegenüber steht ein professionelles, in vielen Ausschusssitzungen geprüftes und hinterfragtes und bis ins Detail ausgearbeitetes Angebot eines Architekturbüros mit Spezialisierung auf den Schwimmbadbau.
Nach Vollzug der gebotenen Korrekturen ergibt sich somit selbst auf der Grundlage der korrigierten BI-Zahlen keinesfalls ein Kostenvorteil für die Variante 2a.
Hinsichtlich der Prognose des Deckungsbeitrags nimmt die BI sowohl Korrekturen bei den voraussichtlichen Erlösen wie auch bei den Betriebskosten und den operativen Kosten vor. Sie geht dabei grundlegend davon aus, dass die Kalkulation der Betriebskosten und der operativen Kosten in der Variante 2 von den Fachbüros zu hoch angesetzt ist.
Erlöse
Zusammengefasst rechnet die BI mit einem Besucherrückgang in den Sommermonaten von 20 Prozent, während in den Wintermonaten mit einer Steigerung von 10 Prozent zu rechnen sei. Zunächst ist festzuhalten, dass eine Besucherzahlenprognose für ein Bad, das in der geplanten Form und am Standort noch nicht existiert, immer nur höchst spekulativ sein kann. Die mit der Erstellung der Prognose beauftragten Fachfirmen können hier zumindest auf umfangreiche Erfahrungswerte zurückgreifen.
Zum einen ist gegen die Annahmen der BI einzuwenden, dass angesichts des aktuell wenig attraktiven Hallenbades, das für Familien mit kleinen Kindern aufgrund der Wassertiefe zudem kaum geeignet ist, die aktuellen Besucherzahlen in den Wintermonaten derart niedrig sind (lt. BI: 40.000), dass eine Steigerung um lediglich 10 Prozent einer Zunahme der Besucherzahlen um 4.000 in den 8 Wintermonaten und folglich um ca. 17 Personen pro Tag bedeuten würde. Angesichts von Attraktionen wie der Riesenrutsche oder dem Planschbecken im Innenbereich ist dies eine gewagte These.
Ein weiterer Aspekt findet keine Berücksichtigung: In den letzten zehn Jahren haben in den Monaten Mai bis September an etwa 40 Prozent aller Öffnungstage weniger als 300 Menschen das Freibad besucht. Ganz überwiegend gab es an diesen Tagen wenige Sonnenstunden und/oder die Temperaturen waren relativ niedrig. An solchen Tagen ist ebenfalls davon auszugehen, dass die Besucherzahlen durch das Kombibad eine Zunahme erfahren werden. Insbesondere wenn der Trend zum Urlaubmachen in unserer schönen Region anhält, kann das Kombibad ein attraktives Schlechtwetter-Ausflugsziel darstellen.
Zuletzt ein paar Worte zu der angeblichen Trendwende nach oben bei den Besucherzahlen seit 2015. Konstant und durchaus nennenswert rückläufig sind tatsächlich die Besucherzahlen im Hallenbad, was sicherlich in nicht unerheblichem Maße auf die geringe Attraktivität zurückzuführen ist. Die Besucherzahlen im Freibad zeigen hingegen einen weit weniger linearen Verlauf, was der Wetterabhängigkeit geschuldet ist. Dass die BI aus dem vorhandenen Datenmaterial jedoch die kühne Behauptung ableitet, hier sei seit dem Jahr 2015 eine Trendwende erkennbar, erschließt sich nicht. Vielmehr gingen die Besucherzahlen in den Jahren 2016 und 2017 um insgesamt 16.000 zurück, um im Ausnahmejahr 2018 wiederum um 25.000 Besucher zuzunehmen. Das Jahr 2019 bescherte dann wiederum einen Einbruch um 21.000 Besucher*innen (hier sind die Zahlen der BI nicht korrekt: 2019 besuchten nicht 77.000, sondern lediglich 59.000 Menschen das Freibad). Die Besucherzahlen im Freibad lagen hier um 17.000 unter denen in 2015. Zur Veranschaulichung werden die Zahlen untenstehend in einer Grafik dargestellt.
Besucherzahlen 2015 bis 2019 (gerundet)
(MISSING IMAGE)
Selbst wenn man zu Gute hält, dass seitens der BI für das Jahr 2019 von einem falschen Wert ausgegangen wurde, erscheint es doch sehr weit hergeholt, aus den obenstehenden Zahlen die besagte Trendwende zu schlussfolgern. Hier war wohl eher der Wunsch der Vater des Gedanken.
Betriebskosten
Ebenfalls in Frage gestellt wird der um 43 Prozent höhere Ansatz für Wasserkosten im Vergleich zu Variante 1. Angesichts der um 50 Prozent größeren Wasserflächen überraschen diese Zweifel. Selbst wenn ein Großteil des Wasservolumens nur für vier Monate benötigt wird, so muss es doch bereitgestellt werden. Daneben ist auch die Verdunstung ein erheblicher Faktor; an heißen Sommertagen verdunstet auf deutlich größeren Wasserflächen selbstverständlich auch deutlich mehr Wasser. Warum dieser Wert angezweifelt wird, erschließt sich daher nicht.
Auch die Höhe der veranschlagten Kosten für chemische Betriebsmittel wird angezweifelt. Diese sind im Vergleich zu Variante 1 um 50 Prozent höher – wenig überraschend angesichts des gleichermaßen größeren Wasservolumens.
Operative Kosten
Hinsichtlich der Personalkostenkalkulation stellt die BI in Frage, dass zur Beaufsichtigung des vergrößerten Freibadbereichs zwei zusätzliche Vollzeitstellen erforderlich sind und kürzt den hierfür in Variante 2a um 113.000 Euro höher angesetzten Betrag für festangestellte Vollzeitkräfte kurzerhand auf 30.000 Euro für Aushilfskräfte.
Die BI übersieht hierbei, dass in den Übergangszeiten im Frühjahr und Herbst aufgrund des in Variante 1 auch aus dem Hallenbadbereich gut einsehbaren und räumlich nahe gelegenen Freibadbeckens die Aufsicht durch das im Hallenbad bereits vorhandene Aufsichtspersonal weitgehend gewährleistet werden kann. Wird das Freibad in der derzeitigen Größe erhalten, ist dies nicht möglich, vielmehr ist über die vollständige Öffnungszeit zusätzliches Aufsichtspersonal für den Außenbereich bereitzustellen.
Ein anderer Aspekt ist, dass insbesondere im Bereich der Schwimmbadaufsicht ein höherer Anteil an Aushilfskräften an der Belegschaft kritisch zu sehen ist. Aushilfskräfte sind erfahrungsgemäß nicht immer gerade dann verfügbar, wenn sie am dringendsten benötigt werden. Vielfach waren zudem in den vergangenen Jahren Personal- und nicht Kapazitätsengpässe die Ursache dafür, dass Schwimmbadbesucher*innen abgewiesen werden mussten. Fest angestellte Mitarbeitende können über Arbeitszeitkonten besser verplant werden. Vor allem aber sollte gerade beim Schwimmbadpersonal im Interesse der Aufsichtsqualität besonderer Wert auf einen gut ausgebildeten Personalstamm gelegt werden, der selbstverständlich punktuell und da wo keine festen Mitarbeitenden gewonnen werden können, durch Aushilfspersonal ergänzt werden kann. Den zusätzlichen Personalbedarf für die deutlich größeren Außenflächen vollständig über Aushilfspersonal abzudecken, kann hingegen bestenfalls als fahrlässig eingestuft werden. Das Gleiche gilt für die Annahme, zulasten der Sicherheit der Badegäste den ermittelten Aufsichtspersonalbedarf zusammenstreichen zu können.
Des Weiteren geht die BI davon aus, dass jährlich Aufwendungen in Höhe von 20.000 Euro für die Ausbesserung der Fliesen anzusetzen sind. Die BI schreibt weiter, eine Erhöhung der Wartungsintensität von Fliesen und Fugen sei erforderlich, um Schäden an der Gesamtkonstruktion zu vermeiden. Nachdem oben bei der Ermittlung der Investitionskosten jedoch von einer umfangreichen Sanierung der Fliesen ausgegangen wurde, kann hier angenommen werden, dass die bisherigen jährlichen Aufwendungen zum Substanzerhalt auskömmlich sind.
Nach den auf der Homepage der Stadt veröffentlichten Investitionen in die Fliesensanierung in den letzten 10 Jahren ist eine Bandbreite von ca. 20.000 Euro bis 30.000 Euro gegeben. Der Median liegt bei etwa 25.170 Euro, sodass dieser Betrag auch für die folgenden Jahre zugrunde gelegt werden sollte. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass die BI einerseits die bisherige Wartungsintensität für nicht ausreichend hält, gleichzeitig aber den niedrigsten bislang aufgewendeten Betrag als Kostenansatz für ihre Kalkulation wählt und sich damit selbst in Widerspruch setzt. Zuletzt wird der erhöhte Ansatz für die Pflege der Außenanlagen in Frage gestellt. Da es sich hier um einen jährlichen Differenzbetrag von 2.000 Euro handelt, fällt dies allerdings nicht weiter ins Gewicht.
Zusammenfassung
Die folgende Tabelle resultiert aus einem Versuch, durch Summierung der durch die BI veränderten Kosten- und Erlösansätze zu dem für den Deckungsbeitrag 1 in der Kostenanalyse angegebenen Betrag von 820.000 Euro zu gelangen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die von Krieger Architekten ermittelten Werte daneben gestellt und in einer dritten Spalte die wie schon oben bei den Investitionskosten nach logischen Gesichtspunkten korrigierten Werte der BI gegenübergestellt.
Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass in der Spalte „BI“ der Betrag von 20.000 Euro für Fliesenausbesserung den Instandhaltungskosten für Gebäude / Freianlagen zugeschlagen wurde. Da die Ausführungen der BI keine Angaben darüber enthalten, in welchem Umfang sie die Kosten für Wasser, chemische Betriebsmittel und Pflege der Außenanlage für gerechtfertigt halten, wurden diese in der Spalte „BI“ den für Variante 1 ermittelten Werten gleichgesetzt, es wurde also gegen jede Logik davon ausgegangen, dass trotz 50 Prozent größerer Wasserflächen die gleiche Menge an Wasser und chemischen Betriebsmitteln wie in Variante 1 benötigt wird.
Gegenüberstellung Deckungsbeitragsprognose Krieger / BI / BI-korrigiert
Deckungsbeitragsprognose Erlöse | Krieger | BI. | BI korrigiert | |
---|---|---|---|---|
Eintritte | -233.645,00€ | -255.140,00€ | -255.140,00€ | |
sonstiges | -33.645,00€ | -33.645,00€ | -33.645,00€ | |
Summe Erlöse | -267.290,00€ | -288.785,00€ | -288.785,00€ | |
Betriebskosten | ||||
Stromkosten | 85.000€ | 85.000€ | 85.000€ | |
Wärmeerzeugung | 78.000€ | 78.000€ | 78.000€ | |
Wasserkosten | 90.000€ | 63.000€ | 90.000€ | |
Chemische Betriebsmittelkosten | 31.000€ | 18.000€ | 27.000€ | |
Wartungskosten, Instandhaltung Technik | 63.000€ | 63.000€ | 63.000€ | |
Summe Betriebskosten | 347.000,00€ | 307.000,00€ | 343.000,00€ | |
Operative Kosten | ||||
Verwaltungskosten,Versicherungen | 110.000,00€ | 110.000,00€ | 110.000,00€ | |
Personalkosten(Schwimmbadaufsichten) | 548.000,00€ | 548.000,00€ | 548.000,00€ | |
Personalkosten(Hausmeister/Techniker) | 52.000,00€ | 52.000,00€ | 52.000,00€ | |
Reinigung | 73.000,00€ | 73.000,00€ | 73.000,00€ | |
Instandhaltung Gebäude/Freianlage | 88.000,00€ | 108.00,00€ | 113.000,00€ | |
Pflege Außenanlagen | 27.000,00€ | 25.000,00€ | 25.000,00€ | |
Summe operative Kosten | 898.000,00€ | 833.000,00€ | 921.000,00€ | |
Summe Kosten Erlöse/Jahr | 977,710,00€ | 851.215,00€ | 975.215,00€ | |
Summe Kosten laut Analyse | 820.000,00€ |
Interessanterweise ergibt sich trotz offensichtlicher Fehlannahmen bei der Summenbildung in der Spalte „BI“ immer noch ein um ca. 30.000 Euro höherer Betrag als die BI in ihrer Analyse angibt. Wie diese Differenz zustande kommt, welche weiteren Kostenpositionen aus welchen Gründen gekürzt wurden, ist den in diesem Abschnitt ausgesprochen vagen Ausführungen nicht zu entnehmen und lässt vermuten, dass hier ein weitgehend willkürlicher Wert gewählt wurde.
Finanzierungskosten
Aufgrund der vielen Fehlannahmen und nicht bezifferbaren Lücken bei der Ermittlung der Investitionskosten durch die BI ist eine Ermittlung der Finanzierungskosten für die korrigierte Variante 2a nicht möglich. Dies gilt daher auch für einen Variantenvergleich. Darauf kommt es an dieser Stelle auch nicht an, weil gezeigt werden konnte, dass die Ausführungen der BI gravierende Schwächen aufweisen und dass in vielerlei Hinsicht bestenfalls schlampig gearbeitet wurde.
Szenarienvergleich
Ein Szenarienvergleich erweist sich vor diesem Hintergrund ebenfalls als unmöglich.
Zum Schluss möchten wir in aller Kürze ein paar Aussagen kommentieren, die als bewusste Irreführung der Leser*innen interpretiert werden können.
Gewerbesteuereinnahmen
Die BI suggeriert, der Betrieb des Schwimmbads ließe sich spielend bewerkstelligen, da die Stadt schließlich jährlich über 16 bis 19 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen verfügen könne. Unterschlagen wird hierbei, dass von diesen und auch allen weiteren Einnahmen, die die Stadt erzielt, knapp 50 Prozent über diverse Umlagen wieder abgegeben werden müssen. Mit den Einnahmen wird zudem nicht nur das Schwimmbad finanziert, sondern neben dem Verwaltungsapparat als Pflichtbereich auch andere Dinge, die der Bevölkerung zugutekommen, wie das Kulturprogramm, die Stadtbibliothek, die Kindertagesstätten, die Spielplätze und vieles mehr. Wir möchten diese Ausgaben zugunsten der Schwimmbad-Betriebskosten nicht kürzen.
Abschreibung Bestandsfreibad
Zur Klarstellung: Die Aussage von Herrn Dr. Praeder zur Restabschreibung des bestehenden Freibads, die von der BI, wenn auch unter Vorbehalt, in Bezug genommen wird, ist unwahr: Gemäß AfA- Tabelle des Landesinnenministeriums, die der Abschreibungsrichtlinie von 2006 zu entnehmen ist, ist ein Schwimmbadbecken nach 35 Jahren abgeschrieben. Eine kurze Recherche hätte genügt, um zu dieser Erkenntnis zu kommen. Die Freibadbecken werden damit Ende 2025 abgeschrieben sein. Dies entspricht einer Nettobelastung des Ergebnishaushalts (jährliche Abschreibung abzüglich Auflösung der Sonderposten aus Zuschüssen) von jährlich knapp 18.700 Euro bis einschließlich 2025.
Fehlender Bedarf für einen Parallelbetrieb des Kombibades von Juni bis August
Auch stellt die BI in Frage, dass in den Sommermonaten für den Parallelbetrieb des Kombibades überhaupt ein Bedarf besteht.
Mit Blick auf die Besucherzahlen ist festzuhalten, dass wie oben bereits erläutert an etwa 40 Prozent aller Tage diese in den Sommermonaten unter 300 Personen lagen, Ursache waren ganz überwiegend niedrige Temperaturen oder wenige Sonnenstunden. Ein Bedarf für den Parallelbetrieb besteht mindestens an diesen Tagen.
Verkürzung der Schließdauer auf eine Saison in der Variante 2b
Die BI behauptet, in der Variante 2b könne die Schließdauer des Freibads auf eine Saison verkürzt werden. Da die Schließdauer des Freibads aber entscheidend von der Fertigstellung des Baukörpers für den Technikraum und der anschließenden Installation des Heizkraftwerks abhängt, entspricht diese weitgehend der Bauzeit für das Kombibad. In einem Jahr ist der Neubau aber nicht zu bewerkstelligen. Eine deutliche Verkürzung der Schließdauer kann unglücklicherweise somit weder in Variante 1 noch in Variante 2a ermöglicht werden.
Wegfall der Fördermittel
Entgegen der Aussage der BI haben wir nie behauptet, es gebe keine Fördergelder, wenn wir nicht schnell die Anträge einreichen. Klar ist aber, dass wir für den Freibadbereich in jedem Falle keine Fördergelder bekommen, wenn wir ihn nur flicken. Außerdem haben wir zurzeit eine gewisse Planungssicherheit durch die in Aussicht gestellte Förderung des Ministeriums. Wenn wir bis Ende des Jahres keine Förderanträge stellen, haben wir stattdessen eine hohe Unsicherheit darüber, ob und wenn ja in welcher Höhe im kommenden Jahr Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Welchen Teil der Finanzierung wir selbst aufbringen müssen, ist dann nicht klar, schlimmstenfalls erhalten wir überhaupt keine Förderung. Hinzu kommt, dass neue Fördertöpfe, wie bereits geschehen, möglicherweise auch wieder an neue Kriterien geknüpft sein werden. Dies birgt das Risiko, dass auch die Planungen hinfällig sind und einer Überarbeitung bedürfen. Jede weitere Verzögerung bedeutet allerdings weitere Baukostensteigerungen und birgt das Risiko, dass das Hallenbad zwischenzeitlich aus Sicherheitsgründen geschlossen werden muss. Wie vernünftig kann es sein, diese Risiken einzugehen?
Ein weiterer Aspekt: Wenn wir jetzt neben unser bestehendes Freibad ein ganzjährig nutzbares Kombibad mit großen, im Sommer geöffneten Panoramafenstern setzen, erhöhen wir das Risiko ganz erheblich, dass in schlimmstenfalls 10, bestenfalls 20 Jahren, wenn das Freibad nicht mehr sanierungsfähig ist, Fördergeber, Rechnungshof und Aufsichtsbehörden keine Notwendigkeit sehen, überhaupt ein neues Freibad zu genehmigen, geschweige denn zu fördern.
Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Investitions- und laufenden Kosten um jeden Preis und teils gegen jede Logik reduziert wurden, um – egal wie – zu einem günstigeren Ergebnis zu kommen als das Büro Krieger für die Variante 1 errechnet hat.
Es ist unverständlich, warum die Vertreter*innen der BI nicht einfach anerkennen können, dass die von ihnen favorisierte Variante mittelfristig nicht nur erheblich teurer ist als die vom Rat beschlossene, sondern außerdem in mehrerlei Hinsicht, z.B. was die sich verändernde Förderumgebung angeht, ein finanzielles Risiko für die Stadt darstellt. Wenn sie trotz dieser Risiken aus emotionalen Gründen oder schlicht Eigeninteresse an ihrem Wunsch festhalten, das Freibad in seiner jetzigen Größe zu erhalten, so ist das zu akzeptieren. So zu tun, als wäre es rational, ist hingegen unlauter.
Und eines muss klar sein: Der Erhalt des Freibads in seiner jetzigen Größe geht zu Lasten anderer Projekte oder Vorhaben. Das zur Verfügung stehende Geld ist nun mal endlich.
Dies gilt auch unter ökologischen Gesichtspunkten für die Ressourcen Wasser und Strom, die hier nach den Vorstellungen der BI großzügig verbraucht werden sollen. Auch hier ist eigentlich Sparsamkeit die Devise und nicht Verschwendung, nur um an zehn bis fünfzehn Tagen im Jahr hohe Besucherzahlen generieren zu können.
Stadtrat der Stadt
Wittlich
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