Bündnis90/Die Grünen

Stadtverband Wittlich

Vorstellungen des Stadtverbandes Bündnis 90/Die Grünen zum Umgang mit Flächen

Klimaveränderungen und die damit verbundenen weltweiten Katastrophen erfordern Anpassungsmaßnahmen, damit das Leben auf diesem Planeten lebenswert bleibt.

Dass auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Welt nicht mehr in Ordnung ist, belegen beispielsweise Beiträge im Trierischen Volksfreund – Tabak verträgt die Hitze im Wittlicher Tal nicht mehr (TV vom 03./04. Juni 2021) und Aussagen des Büros für Landschaftsarchitektur Högner in einer Anmerkung zum Bebauungsplan der Stadt (WW/07/02 Industriegebiet Wengerohr) mit der Äußerung (Seite 10) „Bei schlechter Durchlüftung und thermischen Belastungen in der Wittlicher Senke bestehen bereits generell starke Beeinträchtigungen der klimatischen und lufthygienischen Situation“. Nicht zuletzt die Häufung von Extremwetterlagen (Julihochwasser an der Lieser, Kyll und Ahr im Jahr 2021) zwingen zum Umdenken und Handeln.

I - Neubaugebiete

  1. Neubaugebiete werden als verkehrsberuhigte Zone mit Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern und/oder Einfamilienhäusern angelegt. Es besteht Parkverbot aber Be- und Entladen ist erlaubt.
  2. Für jede Wohneinheit müssen zwei Stellplätze vorgehalten werden, ein Parkplatz auf dem zur Wohneinheit gehörenden Grundstück, ein weiterer Parkplatz pro Wohneinheit muß zusammen mit dem Grundstück auf einem Sammelparkplatz am Eingang des  Wohngebietes erworben werden.
  3. Das KFW-Förderprogramm 300 fördert zinsgünstig Familien, die ein Haus bauen, das die KFW 40-Anforderungen erfüllt. Wir begrüßen ausdrücklich den Bau von Reihenhäusern, mit denen der KFW 40-Standart wesentlich leichter zu erreichen ist als mit Einfamilienhäusern. Außerdem wird bei dieser Bauweise viel Grundstücksfläche gespart.
  4. Durch die Nutzung von Nah- oder Fernwärme oder Blockheizkraftwerken für das   Neubaugebiet können erhebliche Kosten spezielle für die Ein- und Zweifamilienhäuser eingespart werden. Dies soll bei der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden.
  5. Das anfallende Regenwasser sollte durch geeignete Maßnahmen (z. B. Wassertanks, Rigolen, Versickerungsmulden, Versickerungsgräben, Toilettenspülung), ähnlich wie im Baugebiet Bölinger Flur, auf den Grundstücken verbleiben. Dies dient auch dem Hochwasserschutz.
  6. Es sollte nur versickerungsfähiges Pflaster genehmigt werden, die zu pflanzenden Bäume (1 Baum/150 m² Grundstücksfläche) sollten hinsichtlich ihrer Größe und Art genau definiert werden. Heister zum Preis von 2,00 bis 3,00 € sollten nicht als Baum akzeptiert werden. Es sollte eine Stammhöhe von 2 m und einen Stammumfang von 15 cm in 1 m Höhe verlangt werden.
  7. Die Begrünung von Fassaden sollte gefördert werden, um den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. (Aufheizung der Städte im Sommer)

II – Schließen von Baulücken

  1. Statt Flächenverbrauch wird die Aufstockung von Gebäuden gewünscht.
  2. Der Flächenverbrauch zwecks Bebauung muss soweit wie möglich eingeschränkt werden, da nur unbebaute Flächen bei Hitze für Abkühlung sorgen.
  3. Wenn Baulücken geschlossen werden, sollte dafür gesorgt werden, dass diese Neubauten die gleichen klimaschonenden Bedingungen erfüllen wie Neubauten in Neubaugebieten (s. Kapitel I)
  4. Das Freikaufen von der Verpflichtung, ausreichende Parkplätze auf dem Grundstück anzulegen durch Zahlung einer Gebühr (zurzeit 12.500 €) sollte abgeschafft werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte die höchstzulässige Zahlung verlangt werden.
  5. Wie bei Neubaugebieten sollte auch bei Baulücken für Ausgleichsflächen gesorgt werden.

III – Sonstige Flächen

  1. Die weitere Freigabe von Flächen für die Ansiedlung von Industrie lehnen wir ab.
  2. Der Freigabe von vorhanden Gewerbeflächen stimmen wir gegebnenfalls unter der Voraussetzung zu, dass es sich um einen CO2-neutralen Betrieb mit hohen sozialen Standards handelt.
  3. Vorrangig sollten im öffentlichen Bereich geeignete versiegelte Flächen (zum Beispiel Parkplätze) und öffentliche Gebäude mit PV-Anlagen ausgestattet werden.
  4. Da es leider nicht gelungen ist, genügend Hausbesitzer von der Notwendigkeit zu überzeugen, mittels PV Strom herzustellen, stimmen wir der Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen (mit PV-Anlagen und Nutzung als landwirtschaftliche Fläche) unter folgenden Voraussetzungen zu:
    a) Die PV-Anlagen sollten senkrecht (mit Ost-West-Ausrichtung) aufgestellt werden, um die landwirtschaftliche Fläche möglichst effektiv nutzen zu können.
    b) Landwirtschaftliche Flächen, die zur Herstellung von Lebensmittel genutzt werden können sind von dieser Regelung auszuschließen.
  5. Wir favorisieren das Konzept der Schwamm-Stadt. Aufgrund der innerstädtischen dichten Bebauung und der vielen versiegelten Flächen kämpfen die Kommunen immer häufiger mit Starkregenüberschwemmungen. Daher wird ein modernes Regenwassermanagement für die Stadtplaner und die Kommunen immer wichtiger. Es müssen Flächen geschaffen werden, die in der Lage sind, große Mengen an Wasser aufzunehmen und zeitverzögert wieder abzugeben. Tiefer gelegte, wannenförmige Grünflächen – sogen. Versickerungsmulden – halten das Regenwasser bei Starkwasser zurück. Statt das Regenwasser also in die Kanalisation abzuleiten, wird es in einen tiefer gelegenen Speicherraum unterhalb der Grünflächen zwischengespeichert. Die Abgabe an den Boden geschieht dann zeitverzögert, ebenso die Anreicherung des Grundwassers. Die Versickerungsmulden können doppelt genutzt werden, zum einen zum Rückhalt von Wasser, zum anderen zur Bepflanzung z. B. mit Sumpfeichen, die mit Staunässe zurechtkommen.
    Dreh- und Angelpunkt des Konzeptes der Schwammstadt ist die systematische Flächenentsiegelung, denn nur diese ermöglicht eine Wasseraufnahme. Das so gespeicherte Wasser kann in Trockenperioden zusätzlich für Kühlung sorgen und der Entstehung von Hitzeinseln vorbeugen.



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